Wenn Sie einen AEVO-Prüfungstermin absagen müssen oder einen Prüfungsteil wiederholen, sollten Sie die Bedingungen Ihrer Prüfungsstelle prüfen, bevor Sie mit einer Erstattung oder einer bestimmten Gebühr rechnen. Rücktritt, Versäumnis und Wiederholung sind unterschiedliche Vorgänge.
Diese Checkliste hilft Ihnen bei der Klärung. Die reguläre Gebühr behandelt der Beitrag zu den AEVO-Prüfungsgebühren; das Gesamtbudget erläutert die Kostenübersicht.
Vor einem Rücktritt: Verfahren und Gebühren klären
Nutzen Sie die aktuellen Rücktrittsbedingungen Ihrer Kammer. Prüfen Sie, auf welchem Weg eine Abmeldung erfolgen muss, welche Fristen gelten und ob Nachweise erforderlich sind. Eine Nachricht an Ihren Kursanbieter ersetzt nicht automatisch die Erklärung gegenüber der Prüfungsstelle.
- Welche Rücktrittsgebühr gilt zu diesem Zeitpunkt?
- Welche Unterlagen werden bei dem angegebenen Rücktrittsgrund benötigt?
- Welche Folgen hat ein Nichterscheinen ohne wirksame Abmeldung?
- Wird eine neue Anmeldung nötig und wann ist der nächste mögliche Termin?
Bitten Sie bei Unklarheiten um eine nachvollziehbare Auskunft zu Ihrem konkreten Fall und bewahren Sie Ihre Erklärung sowie die Antwort auf. Ein bundesweit einheitlicher Erstattungsbetrag lässt sich daraus nicht ableiten.
Was gilt, wenn ein Prüfungsteil nicht bestanden wurde?
Nach § 4 Absatz 1 AEVO kann eine nicht bestandene Prüfung innerhalb eines Prüfungsverfahrens zweimal wiederholt werden. Ein bestandener Prüfungsteil kann dabei angerechnet werden. Welche Anmeldung, Fristen und Gebühren in Ihrem Fall gelten, klären Sie anhand des Bescheids und der Prüfungsregelungen Ihrer zuständigen Stelle.
Lesen Sie zunächst Ihre Ergebnisunterlagen. Halten Sie fest, welcher Teil nicht bestanden wurde, welcher Teil bereits bestanden ist und welche Informationen zur erneuten Anmeldung vorliegen. So fragen Sie gezielt nach, statt vorsorglich eine vollständige Prüfung neu einzuplanen.
Welche Kostenpositionen sollten Sie abfragen?
- Gebühr für die erforderliche Wiederholung beziehungsweise den betroffenen Prüfungsteil.
- Gegebenenfalls bereits entstandene Gebühren aus Rücktritt oder Versäumnis.
- Persönliche Ausgaben für den neuen Termin, zum Beispiel Anreise.
- Nur bei Bedarf: zusätzliche Vorbereitung oder individuelles Feedback.
Eine Wiederholungsgebühr ist weder automatisch kostenlos noch automatisch genauso hoch wie die ursprüngliche Gesamtgebühr. Entscheidend ist die für Ihren Fall geltende Regelung. Auch eine Leistung oder Garantie eines Kursanbieters ist von Gebühren der Kammer zu unterscheiden.
Für den nächsten Versuch gezielt nacharbeiten
Bei Schwierigkeiten im schriftlichen Teil sollten Sie Fehler nach Themen und Ursachen ordnen: fehlendes Wissen, missverstandene Aufgabenstellung oder unpassende Übertragung auf den Fall. Bearbeiten Sie anschließend vergleichbare Aufgaben und begründen Sie Ihre Entscheidungen.
Beim praktischen Teil hilft eine getrennte Betrachtung von Konzept, Durchführung und Fachgespräch. Passten Lernziel und Methode zusammen? War der Lernfortschritt erkennbar? Konnten Sie Alternativen begründen? Unser Unterweisungsleitfaden unterstützt die strukturierte Überarbeitung. Den Umfang persönlichen Konzeptfeedbacks finden Sie im Prüfungsmodul Premium.
Kurze Vorlage für Ihre Anfrage
„Ich möchte die nächsten Schritte zu meiner AEVO-Prüfung am … klären. Betroffen ist … . Bitte teilen Sie mir mit, welche Anmeldung und Nachweise erforderlich sind, ob ein bestandener Teil angerechnet werden kann und welche Gebühren und Fristen für meinen Fall gelten.“
Ergänzen Sie die Angaben aus Ihrem tatsächlichen Bescheid und verwenden Sie den von der Prüfungsstelle vorgesehenen Kontaktweg. Planen Sie danach die verbleibende Vorbereitung mit unserer Lernplan-Checkliste.
