In der Vorbereitung auf den Ausbilderschein (AdA) ist das Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen im Handlungsfeld 1 (HF 1) unumgänglich.
1. Ausbildung als strategische Personalentwicklung
Die betriebliche Ausbildung ist laut Jens Kleinat (Kleinat Unternehmensberatung GmbH) weit mehr als eine Pflichtaufgabe; sie ist ein Instrument der aktiven Personalentwicklung.
Hierbei nutzen Unternehmen Methoden wie das Assessment Center oder Jobrotation, um die Erstausbildung (Basisausbildung) qualitativ abzusichern.
Man unterscheidet rechtlich und organisatorisch zwischen horizontaler Fortbildung und vertikaler Führungskräfteentwicklung.
2. Die Rechtsquellen-Hierarchie im Ausbildungsrecht
Für die IHK-Prüfung müssen Ausbilder die Rangfolge der Rechtsnormen beherrschen. Diese Struktur stellt sicher, dass Mindeststandards eingehalten werden:
Definition Günstigkeitsprinzip: Eine rangniedrigere Rechtsnorm (z. B. der Einzelvertrag) darf von einer ranghöheren Norm (z. B. Gesetz) abweichen, sofern dies den Auszubildenden rechtlich besserstellt.
- Grundgesetz (GG): Berufsfreiheit (Art. 12).
- Gesetze: Berufsbildungsgesetz (BBiG), Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).
- Rechtsverordnungen: Spezifische Ausbildungsordnungen.
- Kollektivrecht: Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen.
- Einzelrecht: Der individuelle Berufsausbildungsvertrag.
Pflichtinhalte der Ausbildungsordnung (§ 5 BBiG)
Die Checkliste für Ausbilder:
