AEVO Handlungsfeld 2 – Kapitel 5

Handlungsfeld 2 · Kapitel 5

Ausbildungsvertrag vorbereiten und eintragen lassen

Nach dem Auswahlverfahren folgt der nächste entscheidende Schritt: der Ausbildungsvertrag.
In diesem Kapitel lernst du, welche Inhalte zwingend enthalten sein müssen, was rechtlich zu beachten ist
und wie die Eintragung bei der Kammer abläuft.

Die wichtigsten Fragen zum Ausbildungsvertrag

Was ist ein Ausbildungsvertrag?

Ein Ausbildungsvertrag ist eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen Betrieb und Auszubildendem zur Durchführung der Ausbildung.

Welche Inhalte sind Pflicht?

Dazu gehören u. a. Ausbildungsdauer, Vergütung, Probezeit, Urlaub und Rechte & Pflichten der Vertragsparteien.

Warum muss der Vertrag zur Kammer?

Die Kammer prüft den Vertrag, überwacht die Ausbildung und sorgt für die Anmeldung zur Prüfung.

Rechtliche Grundlagen

Der Ausbildungsvertrag ist eine sogenannte Willenserklärung zwischen zwei Parteien.
Bei minderjährigen Auszubildenden müssen die gesetzlichen Vertreter unterschreiben.
Wichtig: Es handelt sich nicht um einen Arbeitsvertrag, sondern um einen Vertrag mit Ausbildungsziel.

Der Vertrag ist immer zeitlich befristet – entsprechend der Ausbildungsordnung.
Spätestens am ersten Ausbildungstag muss er schriftlich vorliegen und bei der Kammer eingereicht werden.

Wer ist am Vertrag beteiligt?

Ausbildender

Der Betrieb / das Unternehmen

Ausbilder

Verantwortlich für Durchführung und Betreuung

Auszubildender

Lernt den Beruf im Betrieb

Gesetzliche Vertreter

Nur bei Minderjährigen erforderlich

Wichtige Inhalte des Ausbildungsvertrags

  • Ausbildungsdauer und Beginn
  • Probezeit (max. 4 Monate)
  • Vergütung (inkl. Mindestvergütung)
  • Urlaubsanspruch
  • Arbeitszeiten und Pausenregelungen
  • Ausbildungsberuf und Inhalte
  • Rechte und Pflichten beider Parteien

Besonderheiten bei Minderjährigen

Für Auszubildende unter 18 Jahren gelten zusätzliche Vorschriften aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz:

  • Pausenregelung: mindestens 30–60 Minuten je nach Arbeitszeit
  • Mindesturlaub: 25–30 Tage je nach Alter
  • Ärztliche Erstuntersuchung notwendig
  • Nachuntersuchung nach 9–12 Monaten

Berufsschule und Anrechnung

Berufsschulzeiten werden auf die Arbeitszeit angerechnet.
Bei mehr als fünf Unterrichtsstunden muss der Azubi danach nicht mehr in den Betrieb.

Eintragung bei der Kammer

Der Vertrag wird in der Regel über ein Online-Portal der zuständigen Kammer erfasst.
Dort erfolgt die Prüfung und Eintragung des Ausbildungsverhältnisses.

  • Vertrag digital erfassen
  • Nachweise (z. B. Verkürzung) anhängen
  • Ausbildungsplan einreichen
  • Ärztliche Untersuchung nachweisen

🎧 Kapitel 5 als Podcast

Höre dir die komplette Erklärung zum Ausbildungsvertrag direkt im Podcast an:


Zum Podcast „Im Fokus der beruflichen Bildung“

Verträge verstehen – Ausbildung sicher starten

In Handlungsfeld 2 lernst du, wie du Ausbildung strukturiert vorbereitest – von der Auswahl bis zum Vertrag.

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marie eckartz
marie eckartz

5 von 5 Sterne

4.8
Basierend auf 11 Reviews
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marie eckartz
Rated 5.0

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C. Schulze
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