Ausbildungsvertrag vorbereiten und eintragen lassen
Nach dem Auswahlverfahren folgt der nächste entscheidende Schritt: der Ausbildungsvertrag.
In diesem Kapitel lernst du, welche Inhalte zwingend enthalten sein müssen, was rechtlich zu beachten ist
und wie die Eintragung bei der Kammer abläuft.
Die wichtigsten Fragen zum Ausbildungsvertrag
Was ist ein Ausbildungsvertrag?
Ein Ausbildungsvertrag ist eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen Betrieb und Auszubildendem zur Durchführung der Ausbildung.
Welche Inhalte sind Pflicht?
Dazu gehören u. a. Ausbildungsdauer, Vergütung, Probezeit, Urlaub und Rechte & Pflichten der Vertragsparteien.
Warum muss der Vertrag zur Kammer?
Die Kammer prüft den Vertrag, überwacht die Ausbildung und sorgt für die Anmeldung zur Prüfung.
Rechtliche Grundlagen
Der Ausbildungsvertrag ist eine sogenannte Willenserklärung zwischen zwei Parteien.
Bei minderjährigen Auszubildenden müssen die gesetzlichen Vertreter unterschreiben.
Wichtig: Es handelt sich nicht um einen Arbeitsvertrag, sondern um einen Vertrag mit Ausbildungsziel.
Der Vertrag ist immer zeitlich befristet – entsprechend der Ausbildungsordnung.
Spätestens am ersten Ausbildungstag muss er schriftlich vorliegen und bei der Kammer eingereicht werden.
Wer ist am Vertrag beteiligt?
Ausbildender
Der Betrieb / das Unternehmen
Ausbilder
Verantwortlich für Durchführung und Betreuung
Auszubildender
Lernt den Beruf im Betrieb
Gesetzliche Vertreter
Nur bei Minderjährigen erforderlich
Wichtige Inhalte des Ausbildungsvertrags
- Ausbildungsdauer und Beginn
- Probezeit (max. 4 Monate)
- Vergütung (inkl. Mindestvergütung)
- Urlaubsanspruch
- Arbeitszeiten und Pausenregelungen
- Ausbildungsberuf und Inhalte
- Rechte und Pflichten beider Parteien
Besonderheiten bei Minderjährigen
Für Auszubildende unter 18 Jahren gelten zusätzliche Vorschriften aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz:
- Pausenregelung: mindestens 30–60 Minuten je nach Arbeitszeit
- Mindesturlaub: 25–30 Tage je nach Alter
- Ärztliche Erstuntersuchung notwendig
- Nachuntersuchung nach 9–12 Monaten
Berufsschule und Anrechnung
Berufsschulzeiten werden auf die Arbeitszeit angerechnet.
Bei mehr als fünf Unterrichtsstunden muss der Azubi danach nicht mehr in den Betrieb.
Eintragung bei der Kammer
Der Vertrag wird in der Regel über ein Online-Portal der zuständigen Kammer erfasst.
Dort erfolgt die Prüfung und Eintragung des Ausbildungsverhältnisses.
- Vertrag digital erfassen
- Nachweise (z. B. Verkürzung) anhängen
- Ausbildungsplan einreichen
- Ärztliche Untersuchung nachweisen
🎧 Kapitel 5 als Podcast
Höre dir die komplette Erklärung zum Ausbildungsvertrag direkt im Podcast an:
Verträge verstehen – Ausbildung sicher starten
In Handlungsfeld 2 lernst du, wie du Ausbildung strukturiert vorbereitest – von der Auswahl bis zum Vertrag.
Wenn du mehrere Handlungsfelder bearbeiten möchtest, ist der
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die bessere Wahl.
